Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen

Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in das Abendgymnasium und in das Kolleg

Am Abendgymnasium und Kolleg werden alle Interessenten aufgenommen, die bei der Einschreibung zu Beginn des neuen Schuljahres die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt,
  2. vollendetes 18. Lebensjahr am 1. August des Aufnahmejahres,
  3. Besitz eines Realschulabschlusses, der Fachoberschulreife oder eines gleichwertigen Abschlusses (z.B. 10. Klasse)
  4. Abschluss einer Berufsausbildung oder
  5. eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit – auch Lehrzeit – , zu der auch die Führung eines Familienhaushalts zählt. Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit werden anerkannt.

Interessenten für das Abendgymnasium müssen berufstätig sein.

Hinweis:

  • Die Bewerbung kann bereits vor dem Abschluss der Berufsausbildung erfolgen.
  • Studierende am Kolleg dürfen während der Ausbildung am Zweiten Bildungsweg keine regelmäßige berufliche Tätigkeit ausüben.
  • Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erhalten sie ein elternunabhängiges, nicht rück-zahlungspflichtiges BAföG.
  • Wenn das 30. Lebensjahr erreicht wurde, bitte ebenfalls im BAföG-Amt nachfragen, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen kann es ebenfalls die BAföG-Förderung geben,
  • Sie wenden sich nach Vollendung des 30. Lebensjahres bezüglich der finanziellen Unterstützung an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie durch diese Einrichtung finanziell gefördert bzw. unterstützt werden.
  • Bei Fragen zur Höhe des BAföGs wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt, Otto-von-Guericke-Str. 14, 39104 MD.
  • Studierende am Abendgymnasium müssen mindestens in den ersten drei der insgesamt 6 Halbjahre berufstätig sein. Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann mit Genehmigung des Landesschulamtes als ausreichend angesehen werden.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  1. ein formloser Bewerbungsantrag mit Motivationsschreiben (alles auf eine Seite) und 2 Passbilder,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf,
  3. ein Nachweis über den Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt (Kopie des Personalausweises genügt nicht),
  4. Vorlage der Geburtsurkunde
  5. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss sowie einfache Kopien der Zeugnisse Klasse 7 – 10 und
  6. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung / des Berufsabschlusses oder sofern erforderlich
  7. ein Nachweis über die zweijährige Berufstätigkeit sowie
  8. am Abendgymnasium ein Nachweis über die Berufstätigkeit.

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