BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen und Universitäten, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten wie z.B. unserer Schule. Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG u.a. geleistet für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG], d.h. insbesondere am Kolleg haben Sie das Recht auf ein elternunabhängiges BAföG (nach unseren Erfahrungen bis zu 650 €), das nicht zurückgezahlt werden muss!
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze von 45 Jahren bei Beginn der Ausbildung.
Für das Kolleg/Abendgymnasium ist das Amt für Ausbildungsförderung ( Otto-von-Guericke-Str. 14, 39104 MD ) zuständig.
Genauere Informationen zum BAföG finden Sie hier.